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Die Idee der Humanität, einst in den Gestaltungen persönlichen Wohlwollens mehr instinktiv geübt als klar erfaßt, hat erst in dem Bewußtsein eines Gesamtlebens der Menschheit, das fortan in der Geschichte sittliche Aufgaben löst, damit ihm neue gestellt werden, ihr eigentliches Objekt sich geschaffen.
Wilhelm Max Wundt
Die letzte Quelle der Unsittlichen ist stets der Egoismus. Auf ihn führen alle sonstigen Motive, die dem Gesamtwillen widerstreiten, wie Haß, Rache, Nachlässigkeit, Gleichgültigkeit gegen allgemeine Interessen, schließlich immer zurück.
Die Spiele der Jugend sind kein müßiger Zeitvertreib, sondern sie gehören zu den wichtigsten Erziehungsmitteln, bei deren Auswahl und Wechsel der Zweck der harmonischen Ausbildung des Körpers und Geistes im Vordergrund stehen sollte.
Der Mensch handelt nicht das einemal nach unmittelbarem Gefühl, ein anderesmal nach Reflexion, sondern immer nach Gefühlen.
Je verwickelter die Leistungen werden, um so nötiger wird es, daß unter ihnen wieder eine Gliederung eintrete, innerhalb deren die relativ schwächeren Geister im Dienste der Ideen arbeiten, deren Hauptträger zwar die Entwicklung ihrer Bahn anweisen, ohne sie aber im einzelnen bestimmen zu können.
Der Staatsmann, dessen öffentliche Wirksamkeit vom reinsten Patriotismus ist, kann rücksichtslos den Einzelnen den allgemeinen Zwecken opfern, und zur Erfüllung von Samariterpflichten ist er selten aufgelegt.
Es ist nicht der Umfang der geistigen Interessen, sondern die Energie, mit welcher dieselben zur eigenen Gemütsbildung verwendet werden, die ihren sittlichen Wert ausmacht.
Die Immoralität, die vorsichtig die Grenzen des rechtlich Erlaubten einzuhalten weiß, ist vorzugsweise in der sogenannten guten Gesellschaft, die zuweilen auch die schlechte heißen könnte, zu Hause. Die wichtigste Entstehungsbedingung des Unsittlichen ist die gesellschaftliche Lage.
Wir sollen unsere Mitmenschen billig, nicht bloß gerecht behandeln. Der Ungerechte ist immer zugleich unbillig. Die Aufgabe des Rechtswillens ist es aber, die ihn unterworfenen Rechtssubjekte gerecht, nicht billig zu behandeln. Wer Gerechtigkeit zu üben berufen ist, soll sich daher nicht von bloßer Billigkeit leiten lassen.
Die Regel, daß die Macht das Recht gibt, wird für den Krieg immer seine Geltung bewahren; aber dieser Satz ist bestimmt, durch den anderen seine Verbesserung zu finden, daß das Recht die Macht gibt.
Es ist ein berechtigtes Motiv, daß Unrecht tun immer schwerer wiegt, als das Recht nicht tun.
Unter allen bedenklichen Moralprinzipien ist das der sogenannten Selbsthilfe eines der zweideutigsten. Vortrefflich für den, der den Willen und die Kraft hat, sich selbst zu helfen, aber wertlos für jenen, der zu schwach ist, um den Kampf zu bestehen, ist ein Verbrechen im Munde desjenigen, der es auf andere anwendet, denen er nicht mehr helfen will.
Obgleich die Regeln des gesitteten Benehmens und des Umgangs mit anderen zunächst nur eine formale Bedeutung besitzen, so üben sie doch auch auf die Gesinnung einen fortwährenden Zwang aus: eindringlicher, weil unablässiger, als Moralpredigten rufen sie jedem die Mahnung zu: Sei nicht selbstsüchtig und achte die Rechte deines Nächsten.
Nicht dort, wo die Natur jedem in Fülle gibt, was er bedarf, sondern wo die harte Not des Daseins jeden zum feindlichen Mitbewerber des anderen macht, da haben die Tugenden des Mitleids und der tätigen Mithilfe sich entwickelt.
Es liegt in der Natur der Höflichkeit, daß sie zu Übertreibungen neigt, weil ihre Normen gebieten: in jedem die Menschenwürde zu achten; es kann nicht fehlen, daß dieses Gebot zuweilen mit der moralischen Schätzung der Individuen in Konflikt gerät.