Der zivile Gesellschaftszustand ist schlechterdings unmöglich, wenn zwei Bedingungen fehlen: kraftvolle Selbstbethätigung und Selbstbehauptung aller um die Existenz ringenden Subjekte und Hingebung an das Ganze nebst Freiheitsbeschränkung durch Recht und Moral im Interesse der Erhaltung des Ganzen.