Für die Behandlung von Verschlußsachen gelten die Vorschriften der Verschlußsachenanweisung. Die Verschlußsachenanweisung ist nur für den Dienstgebrauch bestimmt und unter Verschluß zu halten.
Das Geräusch des Zahnarztbohrers ist Musik in den Ohren der Patienten: Filmmusik zum Horrorthriller.