In der besten Staatsverfassung ist derjenige ein guter Bürger, der sowohl, wenn er selbst Geschäfte zu dirigieren hat, auch wenn er unter der Direktion anderer handeln muß, seine Handlungen zu dem wahren Zweck der bürgerlichen Vereinigung, zur Beförderung der Tugend und der edleren Geistesthätigkeit hinzulenken weiß.