Die bloße Tatsache des Besitzes einer Fähigkeit ist beweiskräftiger Grund dafür, daß wir verpflichtet sind, von ihr, als gesetzmäßiger Kraft, Gebrauch zu machen.
Mein Freund, das Eine sollst Du nie vergessen: Fließt's nicht von selbst, dann hüte Dich zu pressen!