In jedem Subordinationsverhältnis steigt die Achtung gegen den Höheren und mit ihr sein Ansehen, wenn zu der Wahrnehmung, wie ganz er seinem Amt und Geschäft gewachsen sei, die Überzeugung kommt, daß er es mit Interesse verwalte und keine heiligere Pflicht kenne, als durchaus seinen Forderungen zu genügen.