Im Gehorsam muß zuerst die Moralität hervortreten, und deshalb muß das Kind vom zartesten Alter an, deshalb muß der Knabe, deshalb muß der Jüngling selbst noch zum Gehorsam genötigt und gewöhnt und nur in dem Grade der eigenen Willensbestimmung überlassen werden, in welchem er geistig mündig und sittlich stark und kräftig wird.