Jeder Staat weist drei Gewalten auf, die gesetzgebende Gewalt, die vollziehende Gewalt und die richterliche Gewalt. Aber alles wäre verloren, wenn derselbe Mann oder dieselbe Behörde, gleich ob der Vornehmen oder des Volkes, alle drei Gewalten zugleich ausübte.
Für passend gilt es nicht, und zwar aus gutem Grunde, Daß jedes Ding ein Weib erforsche und erkunde.