Wie aus dem Gesetz nie etwas Besseres hervorgehen kann als die Erkenntnis, nicht aber die Kraft zum Guten, so kann auch aus der Strafe, deren Kraft auf der Furcht ruht oder auf der bitteren Erfahrung, nie etwas anderes entstehen, als ein äußeres Behüten der Sünde, nicht aber eine Abwendung des Herzens vom Bösen.