Friedrich Wilhelm III Zitate

Jeder Staatsdiener hat doppelte Pflicht: gegen den Landesherrn und gegen das Land. Kann wohl vorkommen, daß die nicht vereinba... - Friedrich Wilhelm III

Jeder Staatsdiener hat doppelte Pflicht: gegen den Landesherrn und gegen das Land. Kann wohl vorkommen, daß die nicht vereinbar sind, dann aber ist die gegen das Land die höhere.

Friedrich Wilhelm III


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