In einem System des Gewissenszwanges ist die Konsequenz unabweisbar gegeben, daß es Recht und Pflicht sei, andere Menschen mit allen Gewaltmitteln zur Lüge, zur Heuchelei und zu steter Verstellung zu zwingen. In der Unverletzbarkeit des Gewissens liegt ein auch durch die Religion verbürgtes Menschenrecht.