Johann Wolfgang von Goethe Zitate

Tadeln darf man keinen Abgeschiedenen; nicht was sie gefehlt und gelitten, sondern was sie geleistet und getan, beschäfti... - Johann Wolfgang von Goethe

Tadeln darf man keinen Abgeschiedenen; nicht was sie gefehlt und gelitten, sondern was sie geleistet und getan, beschäftige die Hinterbliebenen.

Johann Wolfgang von Goethe


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