Kritik am Stand der Menschenrechte in anderen Staaten ist daher keine Einmischung in deren innere Angelegenheiten. Sie verletzt ihre Souveränität nicht. Man darf das Eintreten für Menschenrechte nicht dahingehend missverstehen, dass es sich um ein spezifisch westliches Anliegen handele, mit dem westliches Gedankengut der übrigen Welt aufgedrängt werden soll.