Die bloße Mahnung an die Richter, nach bestem Wissen und Gewissen zu urteilen, genügt nicht. Es müßten auch Vorschriften erlassen werden, wie klein das Wissen und wie groß das Gewissen sein darf.
Geschichtsschreibung ist der Versuch, zu ergründen, warum der Mensch zerstört, was er aufgebaut hat.