Die bloße Mahnung an die Richter, nach bestem Wissen und Gewissen zu urteilen, genügt nicht. Es müßten auch Vorschriften erlassen werden, wie klein das Wissen und wie groß das Gewissen sein darf.
Der Dumme schließt die Tür schlecht, der Faule lehnt sie nur an, und der Narr lässt sie offenstehen.