Da die Selbsterhaltung nur Pflicht ist als Mittel für sittliche Leistungen, so findet sich ihre Grenze an der Pflicht der eigenen Aufopferung im Dienste höherer sittlicher Zwecke.
Beobachte das Schwimmen der Fische im Wasser, und du wirst den Flug der Vögel in der Luft begreifen.