Die Demokratie darf die Staatsmacht nicht einer Minderheit, sondern nur dem ganzen Volke anvertrauen. Die Gleichheit aller vor dem Gesetze bedingt, daß alle Mitbürger die gleichen Rechte genießen, daß kein Volksteil seine Sonderinteressen auf Kosten der übrigen Bürger durchzusetzen versucht.