Ohne äußere Ehre ist ein sittlich würdiges Leben überhaupt nicht möglich, so daß, wer seine Ehre wegwirft, mit Recht in sittlicher Hinsicht des Vertrauens der Menschen völlig verlustig geht. Die äußere Ehre hat also einen unbedingten sittlichen Wert, so entschieden, daß es unzweideutige Pflicht ist, für sie auch, das sittliche Leben selbst einzusetzen.