Rudolf von Jhering Zitate

Die Bevorzugung eines einzelnen Standes oder einer Berufsklasse ist vom gesellschaftlichen Standpunkt aus nur dann zulässig, wenn... - Rudolf von Jhering

Die Bevorzugung eines einzelnen Standes oder einer Berufsklasse ist vom gesellschaftlichen Standpunkt aus nur dann zulässig, wenn sie dem Interesse der Gesamtheit entspricht; dann aber ist sie nicht bloß zulässig, sondern geboten.

Rudolf von Jhering


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