Eine Frau, die einen Untertan Seiner Majestät durch den Gebrauch von Parfum, Schminke, Kosmetik, falschen Zähnen, Perücken, Reifrökken, Schuhen mit hohen Absätzen und Hüftpolstern verführt und zur Ehe verleitet, ist der Hexerei schuldig und die Ehe wird für nichtig erklärt.