Das Gewissen des Menschen ist etwas Erworbenes, nicht Angeborenes. Es beginnt sich bei ihm zu regen, sobald eine von ihm anerkannte Norm des Wollens und Handelns mit einem auf sie bezüglichen Falle in seinem Vorstellen zusammentrifft; es entsteht alsdann das Gefühlsurteil, und das ist der Richterspruch, den wir dem Gewissen zuschreiben.