Sogar im Falle, daß ein Priester eine Missetat begangen hat, untersteht er keinem öffentlichen Gericht. Sie überlassen ihn Gott und sich selbst, weil sie glauben, die Hand eines Sterblichen dürfe auch den ärgsten Frevler nicht antasten, der Gott auf so besondere Weise wie eine Art Opfertier geweiht sei.