Wenn die Tarifparteien künftig nicht in der Lage sind, Überstunden in einem wesentlich höherem Maße als bisher durch Freizeitausgleich abzubauen, dann muss der Gesetzgeber eingreifen.
Majestät ist das Vermögen, ohne Rücksicht auf Belohnung oder Bestrafung recht oder unrecht zu haben.