Wir sollen unsere Mitmenschen billig, nicht bloß gerecht behandeln. Der Ungerechte ist immer zugleich unbillig. Die Aufgabe des Rechtswillens ist es aber, die ihn unterworfenen Rechtssubjekte gerecht, nicht billig zu behandeln. Wer Gerechtigkeit zu üben berufen ist, soll sich daher nicht von bloßer Billigkeit leiten lassen.