So sollte der Staat z.B. nicht versuchen, die private Moral zu überwachen, weil sie in das Gebiet der besonderen Verantwortlichkeit des Einzelnen und nicht in das gehört, auf dem alle Menschen gegenseitig von einander abhängen. Gedanken und Gewissen sind Privatsache. Der Staat soll nur dort eingreifen, wo gemeinsames Handeln, ein einheitliches Gesetz notwendig ist.